Für die ergotherapeutische Behandlung ist eine vom Arzt ausgestellte gültige Heilmittelverordnung nötig. Verordnungen werden von Fachärzten aber auch von Hausärzten ausgestellt.
Ich arbeite mit der Softwarefirma NOVENTI zusammen. Durch NOVENTI habe ich Zugriff auf aktuelle Preisveränderungen und kann die gesamte Dokumentation sehr ausführlich und fachlich korrekt führen. Der Datenschutz ist somit gesichert und es entsteht kein unnötiger Papierwust.
Wann benötige ich ein Rezept (Verordnung?)
Haben Sie Probleme in Ihrer Selbstversorgung, können nicht mehr produktiv sein? Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt und fragen Sie explizit nach einer Verordnung für Ergotherapie.
Wenn Sie bereits Psychotherapie erhalten und eine gesicherte Diagnose vorweisen ist die ergotherapeutische Begleitung ebenfalls sinnvoll.
Auch bei rheumatischen Erkrankungen, Schlaganfällen oder bei kognitiver Leistungsschwäche steht die Ergotherapie mit Rat und Tat zur Verfügung.
Kosten für die Behandlung
Die Zuzahlung ist gesetzlich festgelegt und beträgt 10% der Behandlungskosten sowie 10€ je Verordnung.
Sie können die Zuzahlung via EC-Karte vor Ort oder per Überweisung begleichen.
Selbstzahler/ Privatversicherte
Die Rezepte für Privatversicherte sind uneingeschränkt gültig. Die Preise richten sich nach der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTH).
Berichte
Ihr Arzt erhält auf ausdrücklichen Hinweis (Kreuz auf dem Rezept) einen ausführlichen Therapiebericht von mir.
Ablauf
Jeder Behandlung geht eine ausführliche Befundung/ Funktionsanalyse voraus. Diese findet während der ersten Behandlung statt. Zusammen legen wir im Anschluss gemeinsam die Ziele für Ihre Behandlung fest. Sie erhalten feste Termine im Anschluss.
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